Regelungsvorhaben
Netzanschlusspaket: Einsammelnetze nicht zu natürlichen Monopolen machen
Angegeben von:
ENERTRAG (R003850)
am
29.09.2026
Beschreibung:
Die Definition des „Einspeisenetzes" in §3 Nr. 18 EEG 2027 streichen und stattdessen
klarstellen: Leitungsinfrastrukturen, die Erneuerbare Energien, Speicher und
Sektorenkopplungsanlagen (siehe EnWG-Definition zu Energiespeicheranlagen) vor dem
Netzverknüpfungspunkt verbinden, fallen nicht unter den regulierten Netzbetrieb.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens Datum des Referentenentwurfs: 17.04.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.05.2026 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-