Regelungsvorhaben

Geltungsbereich des EU-ETS nicht ausweiten

Angegeben von:
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (R001474) am 29.09.2026

Beschreibung:
Die Lufthansa Group plädiert für die Stärkung von fairem Wettbewerb und die Begrenzung regulatorischer Kosten im EU-Zertifikatehandel (ETS) und spricht sich gegen eine Ausweitung des ETS-Geltungsbereiches aus. Ein globaler Luftverkehr braucht globale Regulierungen. Statt den ETS auszuweiten, sollten innereuropäische Zubringerflüge ausgeklammert und CORSIA konsequent gestärkt werden.

Betroffene Interessenbereiche (11)

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