Regelungsvorhaben

Einführung eines Gebäudetyp E

Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 28.09.2026

Beschreibung:
Durch die zivilrechtliche Ermöglichung des Gebäudetyp E sollen Baustandards flexibilisiert werden,umdas einfache, kostengünstige und technologieoffene Bauen rechtssicher zu ermöglichen, ohne unnötige technische Überregulierung.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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