Regelungsvorhaben
Umsetzung der EU-Richtlinie 2026/799 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts: Ausnahmen/Klarstellungen zum Prepack-Verfahren
Angegeben von:
Deutscher Factoring-Verband e.V. (R001368)
am
17.09.2026
Beschreibung:
Im Rahmen des in der Richtlinie (EU) 2026/799 vorgesehenen sog. Prepack-Verfahrens sollen bestimmte noch zu erfüllende Verträge quasi automatisch übertragen werden. Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich im Kontext der nationalen Umsetzung dieser EU-Richtlinie dafür ein, dass Factoringverträge nicht zu diesen Verträgen zu zählen sind oder dass Factoringinstituten aufgrund der bestehenden aufsichtlichen und Compliance-Anforderungen eine Zustimmungs- und/oder Kündigungsmöglichkeit im Rahmen der nationalen Umsetzung eingeräumt wird.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.09.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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