Regelungsvorhaben

Nachhaltige Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung - PNOG sozial- und branchenverträglich ausgestalten

Angegeben von:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. (R004257) am 14.09.2026

Beschreibung:
In die SPV sollen alle Bürger einzahlen. Alternativ: jährliche Kostenstrukturausgleichszahlung der PKV. Rentenleistungen für pflegende An- und Zugehörige: nicht aus SPV-Mitteln. Rückerstattung von Corona-Pandemie-Kosten an die SPV. Gesetzliche Krankenkassen: auf eine einstellige Anzahl reduzieren. Die SPV soll eine freiwillige Pflege-Vollversicherung als Zusatzversicherung anbieten, die (zu erhöhten Beitragssätzen) eine 100%ige Übernahme notwendiger Pflegeaufwendungen garantiert. Steigerungen der Pflegevergütungen sollen gesetzlich nicht limitiert werden. Zu unterlassen sind Leistungskürzungen der SPV sowie Einschränkungen der Berechtigungen von Pflegeeinrichtungen, SPV-Leistungen zu erbringen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.06.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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