Regelungsvorhaben
Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen - FGBV
Angegeben von:
TÜV-Verband e.V. (R000008)
am
11.09.2026
Beschreibung:
Der Referentenentwurf ordnet die bislang in der StVZO geregelten Vorschriften zur Genehmigung und zum Betrieb von Fahrzeugen grundlegend neu. Mit der neuen Verordnung für die Genehmigung und den Betrieb von Fahrzeugen (FGBV) sollen die technischen Anforderungen systematisiert, verständlicher gefasst und stärker an das europäische Typgenehmigungsrecht sowie UN-Regelungen angelehnt werden. Für Einzelgenehmigungen wird ein abgestuftes Begutachtungssystem eingeführt. Die regelmäßigen technischen Prüfungen, insbesondere HU und AU, werden in eine eigene Verordnung (RTPV) überführt; verhaltensrechtliche Regelungen werden in die StVO verlagert.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen Datum des Referentenentwurfs: 20.07.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verteidigungspolitik [alle RV hierzu]