Regelungsvorhaben
Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz
Angegeben von:
Frauenhauskoordinierung e.V. (R002211)
am
10.09.2026
Beschreibung:
Die Strukturreform des Kinder- und Jugendhilferechts hat konkrete Auswirkungen auf von häuslicher Gewalt betroffener Kinder, insbesondere bei der Beschränkung der Einzelfallhilfe. Die Neuregelungen beim begleiteten Umgang sind für Fälle häuslicher Gewalt unvollständig. Die Familienberatung wird nicht entsprechend der Istanbul-Konvention neu geregelt.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 441/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG) Zuständiges Ministerium: BMBFSFJ [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Frauenrechte; Rechtsanspruch auf Gewaltschutz; Finanzierung Frauenhäuser und Unterstützungseinrichtungen
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.08.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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