Regelungsvorhaben
Einhaltung des vereinbarten Zeitplans für die europäische Batterieindustrie bei den TCA-Ursprungsregeln
Angegeben von:
BASF SE (R002326)
am
08.09.2026
Beschreibung:
BASF setzt sich dafür ein, die bereits für 2027 vereinbarten TCA-Ursprungsregeln für Batterien beizubehalten, da Investitionen und Lieferketten entlang der europäischen Batteriewertschöpfungskette auf diesen Zeitplan ausgerichtet wurden. Nach Ansicht von BASF sind ausreichend europäische CAM-Kapazitäten vorhanden; eine erneute Verschiebung würde vor allem die Auslastung bestehender Anlagen, die Investitionssicherheit und den weiteren Ausbau der europäischen Batterieindustrie gefährden.
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