Regelungsvorhaben

Einhaltung des vereinbarten Zeitplans für die europäische Batterieindustrie bei den TCA-Ursprungsregeln

Angegeben von:
BASF SE (R002326) am 08.09.2026

Beschreibung:
BASF setzt sich dafür ein, die bereits für 2027 vereinbarten TCA-Ursprungsregeln für Batterien beizubehalten, da Investitionen und Lieferketten entlang der europäischen Batteriewertschöpfungskette auf diesen Zeitplan ausgerichtet wurden. Nach Ansicht von BASF sind ausreichend europäische CAM-Kapazitäten vorhanden; eine erneute Verschiebung würde vor allem die Auslastung bestehender Anlagen, die Investitionssicherheit und den weiteren Ausbau der europäischen Batterieindustrie gefährden.

Betroffene Interessenbereiche (9)

Nach oben blättern