Regelungsvorhaben
Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (ENatInfG)
Angegeben von:
Landvolk Niedersachsen - Bauernverband Weserbergland e.V. (R001610)
am
28.08.2026
Beschreibung:
Das Kernproblem ist der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 BNatSchG-E: „Die Natürliche Infrastruktur ist zu schützen.“ Gleichzeitig werden bestimmte Naturschutzbelange in ein überragendes öffentliches Interesse gestellt. In Verbindung mit § 35 BauGB ist das hochbrisant. Landwirtschaftliche Vorhaben im Außenbereich sind nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Der Entwurf nimmt landwirtschaftliche Vorhaben innerhalb dieser Kulisse von dem neuen entgegenstehenden Schutzanspruch nicht aus. Gleiches gilt für die Bauleitplanung in ländlichen Regionen.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]