Regelungsvorhaben
Verpackungsverordnung bürokratiearm ausgestalten
Angegeben von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083)
am
27.08.2026
Beschreibung:
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) birgt gegenüber der bisherigen Verpackungsrichtlinie unnötige Bürokratie beim Inverkehrbringen von Verpackungen. Dies betrifft u.a. nationale Herstellerregister. Wer in mehrere Mitgliedstaaten liefert, muss in jedem Land einen eigenen Verpackungs-Bevollmächtigten bestellen, Bagatellgrenzen für geringe Mengen sind nicht vorgesehen. So entstehen Fixkosten von hunderten Euro je Zielland, unabhängig von der Anzahl der verschickten Waren. Es ist wichtig, diesen Konstruktionsfehler im Zuge einer vollständigen Überarbeitung der PPWR zu beheben und die Verordnung bis dahin auszusetzen. Andernfalls entwickelt sich die Verordnung zu einem erheblichen Hemmnis im Binnenmarkt, der eigentlich grenzüberschreitenden Handel erleichtern soll.
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]