Regelungsvorhaben
Reform von § 27 I BRAO
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
24.08.2026
Beschreibung:
Liberalisierung der Kanzleipflicht durch Neufassung von § 27 I BRAO und dadurch Ermöglichung von mehr Flexibilität und Anpassung an die Digitalisierung und veränderte Lebensumstände
Vorschlag de lege ferenda: „Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei haben. Kanzlei ist der Ort, an welchem Zustellungen bewirkt werden können und über den der Rechtsanwalt für Mandanten, Gerichte,
Behörden und andere am Rechtsverkehr Beteiligte in einer seiner Berufsausübung
angemessenen Weise erreichbar ist.“
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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SG2608240015 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.08.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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