Regelungsvorhaben
Berücksichtigung von CO2 Zertifikaten in den Durchführungsrechtsakten der EU Batterieverordnung
Angegeben von:
Mercedes-Benz Group AG (R002034)
am
24.08.2026
Beschreibung:
In der EU Batterieverordnung wird zukünftig der Ausweis des Carbon Footprint (CFP) verlangt. Dazu ist ein Durchführungsrechtsakt bezüglich der genauen Definition zur Ermittlung des CFP in der Diskussion. Hierbei sollte auch die Anrechnung von CO2 Zertifikaten und Power Purchase Agreements (PPAs) zulässig sein, um eine Dekarbonisierung der Herstellung der Batterie unter Verwendung von alternativ erzeugtem Strom zu ermöglichen und einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Ländern mit niedrigeren CO2-Emissionen für eine Kilowattstunde Strom zu vermeiden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]