Regelungsvorhaben
PHEV Utility Factor Anpassung
Angegeben von:
Mercedes-Benz Group AG (R002034)
am
24.08.2026
Beschreibung:
Der Utility Faktor für PHEV Fahrzeuge wird durch EU Recht in 2 Stufen angepasst. Um Technologieneutralität in der CO2-Flottenregulierung zu erreichen, sollte der PHEV nicht frühzeitig unattraktiv für Kunden und OEMs gemacht werden. Es wird erwartet, dass der elektrische Fahranteil, den der Utility Faktor adressiert, sich in der Zukunft noch verändern wird, wenn ein für elektrisches Fahren positives Ökosystem etabliert ist. Daher sollte der Utility Faktor Stufe 1 eingefroren werden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]