Regelungsvorhaben
Frühstartrente: Aktive Information der Anspruchsberechtigen durch den Staat und Wirtschaftlichkeit für Anbieter sicherstellen
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
18.08.2026
Beschreibung:
Der Staat sollte anspruchsberechtigte Familien aktiv und frühzeitig über ihre Förderansprüche und die Möglichkeit eines individuellen Vorsorgevertrags informieren.
Eine flächendeckende Versorgung der Familien mit geeigneten Vorsorgeangeboten setzt voraus, dass Anbieter die erforderliche Infrastruktur, Kundenbetreuung und Administration dauerhaft wirtschaftlich bereitstellen können. Abschluss- und Vertriebskosten sollten daher im Rahmen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zugelassen werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 445/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]