Regelungsvorhaben

Beseitigung der Konsequenzen für Industrieholdings nach der europäischen Geldwäscheverordnung

Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 12.08.2026

Beschreibung:
Die Europäische Union hat am 30. Mai 2024 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen. Die Geldwäscheverordnung verpflichtet ab 2027 auch Industrieholdings, sogenannte nicht-finanzielle gemischte Holdinggesellschaften, zur Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten. Der VDA setzt sich dafür ein, dass die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf reine Industrieholdings beseitigt wird.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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