Regelungsvorhaben
Beseitigung der Konsequenzen für Industrieholdings nach der europäischen Geldwäscheverordnung
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
12.08.2026
Beschreibung:
Die Europäische Union hat am 30. Mai 2024 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen. Die Geldwäscheverordnung verpflichtet ab 2027 auch Industrieholdings, sogenannte nicht-finanzielle gemischte Holdinggesellschaften, zur Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten. Der VDA setzt sich dafür ein, dass die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf reine Industrieholdings beseitigt wird.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]