Regelungsvorhaben

ESG-Risiken im Risikomanagement: Auf nationales Gold-Plating verzichten

Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 11.08.2026

Beschreibung:
In Artikel 76 der CRD VI-Richtlinie werden die „technischen Kriterien für die Organisation und Behandlung von Risiken“ festgelegt. Er wurde im Rahmen der nationalen Gesetzgebung in § 26c KWG „ESG-Risiken im Risikomanagement“ überführt. Hier wurde Gold-Plating betrieben: - Mindest-Zeitraum von 10 Jahren, für den die ESG-Risiken betrachtet werden sollen - Anforderung an die "fachliche Eignung" der Mitglieder des Leitungsorgans. Der nationale Gesetzgeber sollte hier auf Gold-Plating verzichten.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2608120025 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 12.08.2026 an:

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