Regelungsvorhaben
ESG-Risiken im Risikomanagement: Auf nationales Gold-Plating verzichten
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
11.08.2026
Beschreibung:
In Artikel 76 der CRD VI-Richtlinie werden die „technischen Kriterien für die Organisation und Behandlung von Risiken“ festgelegt. Er wurde im Rahmen der nationalen Gesetzgebung in § 26c KWG „ESG-Risiken im Risikomanagement“ überführt. Hier wurde Gold-Plating betrieben:
- Mindest-Zeitraum von 10 Jahren, für den die ESG-Risiken betrachtet werden sollen
- Anforderung an die "fachliche Eignung" der Mitglieder des Leitungsorgans.
Der nationale Gesetzgeber sollte hier auf Gold-Plating verzichten.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.08.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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