Regelungsvorhaben

Abschlussprüfung nach §84 WpHG lockern

Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 11.08.2026

Beschreibung:
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sieht eine jährliche Überprüfung der Einhaltung der in §84 WpHG genannten Anforderungen vor. Die zuständige Aufsichtsbehörde sollte das Recht erhalten, auf die Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen des Art. 20 der Richtlinie 2006/73/EG ganz oder teilweise zu verzichten, sofern dafür konkrete Gründe angegeben werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2608120024 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 12.08.2026 an:

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