Regelungsvorhaben
Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
11.08.2026
Beschreibung:
Am 18.05.26 wurde die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht
umgesetzt. Nach europäischem Recht gibt es bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
keine Formvorgaben. Der deutsche Gesetzgeber entschied sich jedoch dafür, das
Schriftformerfordernis beizubehalten. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge wird die
Schriftform hingegen EU-konform am 20.11.26 abgeschafft.
Es erschließt sich nicht, warum das Schriftformerfordernis bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen explizit beibehalten wird. Der deutsche Gesetzgeber sollte auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen auf das Schriftformerfordernis verzichten.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]