Regelungsvorhaben

Der DAV äußert keine Einwände gegen die Verwendung der Steuer-ID im Grundbuchwesen, macht aber einige an den Regelungsentwurf anknüpfende Anregungen.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 11.08.2026

Beschreibung:
Der DAV äußert keine Einwände gegen die Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer im Grundbuchwesen. Er regt jedoch an, das Inkrafttreten der bereits gesondert gesetzlich geregelten Befugnis für Notar:innen, die Steuer-ID über die Bundesnotarkammer beim Bundeszentralamt für Steuern in einem maschinellen Verfahren einzuholen, zu beschleunigen. Nur dies führt zu einer schnellen Umsetzung des hier verfolgten Ziels, auch das Grundbuch an das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) anzubinden. Zudem regt der DAV eine Änderung von §15 der Grundbuchverfügung an, um auch weitere Personendaten als Ordnungsmerkmal in dem im Grundbuchwesen eingesetzten Fachverfahren zu verwenden, statt sie im Grundbuch selbst einzutragen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf einer Regelung zur Aufnahme des Grundbuchs in das Identifikationsnummerngesetz Datum des Referentenentwurfs: 10.07.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2608110005 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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