Regelungsvorhaben
InsO Gläubigerinteressen der Leasing-Gesellschaften wahren
Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) (R001688)
am
10.08.2026
Beschreibung:
Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beibehalten;
Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren angemessen berücksichtigen, insbesondere durch eine zeitliche Begrenzung des Moratoriums sowie einen Ausgleich für die Nutzung während einer Verwertungssperre;
für die Übertragung von Kredit- und Finanzdienst¬leistungs-verträgen ein Zustimmungser-fordernis des jeweiligen Vertragspartners vorzusehen
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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