Regelungsvorhaben

InsO Gläubigerinteressen der Leasing-Gesellschaften wahren

Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) (R001688) am 10.08.2026

Beschreibung:
Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beibehalten; Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren angemessen berücksichtigen, insbesondere durch eine zeitliche Begrenzung des Moratoriums sowie einen Ausgleich für die Nutzung während einer Verwertungssperre; für die Übertragung von Kredit- und Finanzdienst¬leistungs-verträgen ein Zustimmungser-fordernis des jeweiligen Vertragspartners vorzusehen

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2608100047 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 06.07.2026 an:

      • Bundesregierung

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