Regelungsvorhaben

Barreirefreiheit, inklusvierer Zugang zur Justiz für alle Menschen mit Behinderung ohne finanzielle und bürokratische Hürden

Angegeben von:
Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen (R005707) am 07.08.2026

Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft den Referentenentwurf einer Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfeverordnung – GKHV). Ziel ist es, den Zugang zur Justiz für diese Personengruppe durch den Abbau von Kommunikationsbarrieren im gesamten gerichtlichen Verfahren zu verbessern. Die Verordnung konkretisiert § 186 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und soll sicherstellen, dass Betroffene angemessene Unterstützung erhalten, um ihre Rechte im Verfahren wahrnehmen zu können.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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