Regelungsvorhaben
Barreirefreiheit, inklusvierer Zugang zur Justiz für alle Menschen mit Behinderung ohne finanzielle und bürokratische Hürden
Angegeben von:
Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen (R005707)
am
07.08.2026
Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft den Referentenentwurf einer Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfeverordnung – GKHV). Ziel ist es, den Zugang zur Justiz für diese Personengruppe durch den Abbau von Kommunikationsbarrieren im gesamten gerichtlichen Verfahren zu verbessern. Die Verordnung konkretisiert § 186 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und soll sicherstellen, dass Betroffene angemessene Unterstützung erhalten, um ihre Rechte im Verfahren wahrnehmen zu können.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung - GKHV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.02.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]