Regelungsvorhaben
Bürokratische Hürden bei der Kommunikation in Gerichtsverfahren abbauen
Angegeben von:
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) (R002906)
am
30.07.2026
Beschreibung:
Der bvkm fordert, die Ermächtigungsnorm des § 186 Abs. 3 GVG UN-BRK-konform dahingehend auszulegen, dass sie als sprachbehinderte Personen auch Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung erfasst. In der Folge könnten auch in der diese Norm konkretisierenden GKHV Kommunikationshilfen für diesen Personenkreis, wie bspw. Kommunikation in Einfacher oder Leichter Sprache, vorgesehen werden.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung - GKHV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.02.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]