Regelungsvorhaben

Bürokratische Hürden bei der Kommunikation in Gerichtsverfahren abbauen

Angegeben von:
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) (R002906) am 30.07.2026

Beschreibung:
Der bvkm fordert, die Ermächtigungsnorm des § 186 Abs. 3 GVG UN-BRK-konform dahingehend auszulegen, dass sie als sprachbehinderte Personen auch Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung erfasst. In der Folge könnten auch in der diese Norm konkretisierenden GKHV Kommunikationshilfen für diesen Personenkreis, wie bspw. Kommunikation in Einfacher oder Leichter Sprache, vorgesehen werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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