Regelungsvorhaben
In Bezug auf die Regelungen zum vollautomatisierten Fahren besteht Anpassungsbedarf.
Angegeben von:
Deutsche Bahn (R001662)
am
24.07.2026
Beschreibung:
Es ist positiv zu bewerten, dass in der EBO die rechtlichen Rahmenbedingungen für das vollautomatisierte Fahren geschaffen werden.
Kritisch erscheinen jedoch die Regelungen in § 32 Abs. 1 Satz 2 (neu) 2 und § 46 Abs. 1, wonach zum Nachweis des sicheren Betriebs „mindestens gleiche Sicherheit nach § 2 Abs. 2“ gefordert wird. Vor diesem Hintergrund sind weitere Anpassungen notwendig.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung des § 32 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle RV hierzu]
- Schienenverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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