Regelungsvorhaben

Verlängerung der Verjährungsfrist für schwere Sexualstraftaten wie Vergewaltigung (§ 177 StGB) durch Änderung des § 78 StGB

Angegeben von:
innn.it e.V: (R001798) am 21.07.2026

Beschreibung:
innn.it e.V. betreibt Interessenvertretung mit dem Ziel, die strafrechtliche Verjährungsfrist für schwere Sexualstraftaten zu verlängern. Angestrebt wird eine Änderung des § 78 Strafgesetzbuch (StGB) dahingehend, dass Taten des sexuellen Übergriffs und der Vergewaltigung (§ 177 StGB) nicht mehr bereits nach fünf Jahren verjähren, sondern einer deutlich längeren Verjährungsfrist unterliegen. Die Einflussnahme richtet sich an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung (BMJ) und erfolgt insbesondere über die auf innn.it gestartete Petition. Ein konkreter Bezugspunkt ist der öffentlich geäußerte Vorschlag der Bundesjustizministerin, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung von fünf auf 20 Jahre zu verlängern.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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