Regelungsvorhaben
Keine Elterngeld-Kürzung
Angegeben von:
innn.it e.V: (R001798)
am
21.07.2026
Beschreibung:
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes mit dem Ziel, die Bezugsdauer des Elterngeldes von bis zu 14 Monaten beizubehalten und keine starren, mehrmonatigen Mindestbezugszeiten für beide Elternteile als Voraussetzung für den vollständigen Leistungsbezug einzuführen.
Aktueller Hinweis: Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ist derzeit in der Ressortabstimmung
Petition: innn.it/Keine-Elterngeld-Kuerzung
- Familienpolitik [alle RV hierzu]