Regelungsvorhaben

Nur JA heißt JA: Sexualstrafrecht an internationale Menschenrechtsstandards anpassen

Angegeben von:
innn.it e.V: (R001798) am 21.07.2026

Beschreibung:
innn.it e.V. setzt sich für eine Reform des § 177 Abs. 1 StGB ein, mit dem Ziel, die Strafbarkeit sexueller Handlungen künftig konsequent an das Fehlen einer Zustimmung zu knüpfen, anstatt – wie nach geltender Rechtslage – primär an das erkennbare Äußern eines entgegenstehenden Willens durch die betroffene Person anzuknüpfen. Hintergrund ist, dass die aktuelle Ausgestaltung des Tatbestands traumabedingte Reaktionen wie tonische Immobilität (Schockstarre) nicht hinreichend abbildet und die Darlegungslast faktisch bei den Betroffenen verortet. Konkret wird gefordert: Einführung eines konsensbasierten Standards („Nur Ja heißt Ja") durch Reform von § 177 Abs. 1 StGB Vollständige Umsetzung von Artikel 36 der Istanbul-Konvention in nationales Recht https://innn.it/ja

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/5846 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/5480 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Konsensbasiertes Sexualstrafrecht - Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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