Regelungsvorhaben

Ablehnung eines Finanzausgleichs zwischen Privater und Sozialer Pflegeversicherung

Angegeben von:
ERGO Group AG (R001796) am 16.07.2026

Beschreibung:
Ein Finanzausgleich zwischen Privater und Sozialer Pflegeversicherung wäre verfassungswidrig und würde in der Sozialen Pflegeversicherung kaum beitragssatzsenkend wirken.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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