Regelungsvorhaben

Verortung der maschinentechnischen Arbeitsmittel der Veranstaltungswirtschaft in der Betriebssicherheitsverordnung

Angegeben von:
VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik (R001404) am 14.07.2026

Beschreibung:
Der VPLT setzt sich im Rahmen der geplanten Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen dafür ein, dass maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik nicht als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft werden. Stattdessen sollen diese weiterhin in der Betriebssicherheitsverordnung oder sachgerecht im Regelungsbereich der künftigen Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) verortet werden. Ziel ist es insbesondere, eine Überführung der bislang in Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelten Prüfvorschriften in die überwachungsbedürftige Anlagenverordnung (ÜNAlV) zu verhindern, um unverhältnismäßige Mehrbelastungen für die Veranstaltungsbranche zu vermeiden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

  • Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
  • Veranstaltungswirtschaft, Messewirtschaft

Betroffene Bundesgesetze (1)

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