Regelungsvorhaben

Bürokratie abbauen, zusätzliche Meldepflichten in VUDat-Durchführungsverordnung verhindern

Angegeben von:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. (R003514) am 13.07.2026

Beschreibung:
Im Entwurf zur Änderung der VUDat-DV enthalten sind neue Meldepflichten der Personenbeförderungs- und Transportlogistikunternehmen zu: - Fahrzeugen, über die ein Unternehmen bereits verfügt (inkl. Kennzeichen und Zulassungs- staat), - Fahrzeugen, die auch ganz kurzfristig angemietet werden sowie - der Anzahl aller im Unternehmen beschäftigten Personen. Damit verlagert die VUDat-DV Melde- und Prüfpflichten auf Betriebe, die schon heute unter überbor- dender Bürokratie leiden. Statt Entlastung und Planungssicherheit erhalten die Unternehmen zusätzli- che Pflichten, Fristen und Sanktionsrisiken.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 472/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1498 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603200039 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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