Regelungsvorhaben
Bürokratie abbauen, zusätzliche Meldepflichten in VUDat-Durchführungsverordnung verhindern
Angegeben von:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. (R003514)
am
13.07.2026
Beschreibung:
Im Entwurf zur Änderung der VUDat-DV enthalten sind neue Meldepflichten der Personenbeförderungs-
und Transportlogistikunternehmen zu:
- Fahrzeugen, über die ein Unternehmen bereits verfügt (inkl. Kennzeichen und Zulassungs-
staat),
- Fahrzeugen, die auch ganz kurzfristig angemietet werden sowie
- der Anzahl aller im Unternehmen beschäftigten Personen.
Damit verlagert die VUDat-DV Melde- und Prüfpflichten auf Betriebe, die schon heute unter überbor-
dender Bürokratie leiden. Statt Entlastung und Planungssicherheit erhalten die Unternehmen zusätzli-
che Pflichten, Fristen und Sanktionsrisiken.
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 472/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1498 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMV [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.09.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-