Regelungsvorhaben

Keine Doppelbelastung durch CO2-Bepreisung aus Emissionshandel und der CO2-Maut

Angegeben von:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. (R003514) am 13.07.2026

Beschreibung:
Der BGL begrüßt grundsätzlich den Verordnungsentwurf, insb. hinsichtlich der thematisierten Kategorien des Festpreises 2021-2025, des Festpreiskorridors für das Jahr 2026 und des marktbasierten Emissionspreises ab 2027. Die Einführung des marktbasierten Preises ab 2027 wird kritisch gesehen. Unsicherheiten in der Preisentwicklung und auf das Preisniveau können zu erheblichen Marktstörungen führen. Keine Doppelbelastung durch CO2-Bepreisung aus Emissionshandel und der CO2-Maut – Lösungsmöglichkeit: Verdopplung der Mautharmonisierungsmittel (§ 11 II Nr. 2 BFStrMG) auf 900 Mio. €.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.06.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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