Regelungsvorhaben
Datenschutz im Registerrecht konsequent umsetzen
Angegeben von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083)
am
08.07.2026
Beschreibung:
Der Gesetzesentwurf zur Löschung nicht erforderlicher personenbezogener Daten im Registerrecht geht in die richtige Richtung, muss aber insbesondere zu folgenden Aspekten nachgeschärft werden: Der Freigabe eines Ersatzdokuments bei begründetem Löschungsantrag sollte eine gebundene Entscheidung statt Ermessen zugrunde liegen; die vorläufige Sperrung beanstandeter Dokumente sollte zwingend erfolgen. Für die freiwillige notarielle Vorabprüfung sind bundeseinheitliche Prüfkriterien notwendig. Der Ausschluss von Ersatzdokumenten für vor dem 1.6.2023 eingereichte Unterlagen sollte entfallen. Zudem sind Leitlinien zur Auslegung „nicht erforderlicher“ Daten, längere Fristen zur Einreichung von Ersatzdokumenten sowie Gebührenfreiheit bei der Bereinigung historischer Dokumentenbestände notwendig.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.06.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]