Regelungsvorhaben
Novellierung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Angegeben von:
Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (R000346)
am
02.07.2026
Beschreibung:
Verbändeanhörung zur Novellierung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Ein wichtiger Schritt zur Beendigung der seit Mai 2025 bestehenden Rechtsunsicherheit nach Ablauf der RED III-Umsetzungsfrist. Die 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben zu Anlagengrößen und Treibhausgasminderungsquoten sind der richtige Weg für ein level-playing field. Kritisch ist jedoch, dass mit neuen Definitionen im Entwurf wieder ein nationaler Sonderweg über die europäischen Mindestvorgaben hinaus eingeschlagen wird, der zu erheblichen Einschränkungen bei Waldbewirtschaftung und energetischer Holznutzung führen kann.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie Datum des Referentenentwurfs: 15.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]