Regelungsvorhaben
Zulassung von Biomassezentralheizungen im Rahmen der KfW-Förderungen
Angegeben von:
Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (R000346)
am
02.07.2026
Beschreibung:
Zulassung von Biomassezentralheizungen im Rahmen der KfW-Förderungen
„Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im
Niedrigpreissegment (KNN)“ In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und
„Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“dürfen Neubauten nicht gefördert
werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und
biogenen Gas/Öl eingesetzt werden.
Bei einzelnen, insbesondere größeren Neubauten kann eine Holzzentralheizung jedoch die
technologisch sinnvollste Variante sein. Daher sollte eine Förderung von Holzzentralheizungen
zukünftig auch im Neubau wieder möglich bzw. zumindest nicht mehr förderschädlich sein.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]