Regelungsvorhaben

Zulassung von Biomassezentralheizungen im Rahmen der KfW-Förderungen

Angegeben von:
Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (R000346) am 02.07.2026

Beschreibung:
Zulassung von Biomassezentralheizungen im Rahmen der KfW-Förderungen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“dürfen Neubauten nicht gefördert werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und biogenen Gas/Öl eingesetzt werden. Bei einzelnen, insbesondere größeren Neubauten kann eine Holzzentralheizung jedoch die technologisch sinnvollste Variante sein. Daher sollte eine Förderung von Holzzentralheizungen zukünftig auch im Neubau wieder möglich bzw. zumindest nicht mehr förderschädlich sein.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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