Regelungsvorhaben
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. (R005076)
am
01.07.2026
Beschreibung:
Die BAG KJS begrüßt, dass mit den Änderungen zum AGG europäische Antidiskriminierungsrichtlinien
besser als bisher umgesetzt werden sollen. Eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle, die
Schlichtungsverfahren oder längere Fristen zur Beschwerde sind richtige Ansätze. Zugleich
greift das AGG noch an Stellen zu kurz. Die Reform sollte genutzt werden, um den Diskriminierungsschutz
ausdrücklich auf staatliches Handeln auszuweiten. Der Katalog der Diskriminierungsmerkmale sollte noch stärker offen formuliert werden. dadurch würden besonders diskriminierungsgefährdete Gruppen
berücksichtigt. Die Verlängerung der Interventionsfrist sollte auf mindestens zwölf Monate ausgedehnt werden.
Stellungnahme: https://t1p.de/bagkjs_agg
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Referentenentwurf:
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.04.2026 1. Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] (Vorgang) 2. Federführendes Ministerium: BMBFSFJ [alle RV hierzu] (Vorgang)
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]