Regelungsvorhaben

Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. (R005076) am 01.07.2026

Beschreibung:
Die BAG KJS begrüßt, dass mit den Änderungen zum AGG europäische Antidiskriminierungsrichtlinien besser als bisher umgesetzt werden sollen. Eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle, die Schlichtungsverfahren oder längere Fristen zur Beschwerde sind richtige Ansätze. Zugleich greift das AGG noch an Stellen zu kurz. Die Reform sollte genutzt werden, um den Diskriminierungsschutz ausdrücklich auf staatliches Handeln auszuweiten. Der Katalog der Diskriminierungsmerkmale sollte noch stärker offen formuliert werden. dadurch würden besonders diskriminierungsgefährdete Gruppen berücksichtigt. Die Verlängerung der Interventionsfrist sollte auf mindestens zwölf Monate ausgedehnt werden. Stellungnahme: https://t1p.de/bagkjs_agg

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.04.2026 1. Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] (Vorgang) 2. Federführendes Ministerium: BMBFSFJ [alle RV hierzu] (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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