Regelungsvorhaben
KRITIS-Dachgesetz
Angegeben von:
SachsenEnergie AG (R005643)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Das KRITIS-Dachgesetz setzt die EU-CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 um und verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen zu sektorübergreifenden Mindeststandards bei Registrierung, Risikoanalyse, Resilienzplanung und Vorfallsmeldung. Als Betreiber kritischer Infrastrukturen ist die SachsenEnergie in besonderem Maße von den neuen Anforderungen betroffen. Daher muss die Auslegung/Anwendung der Datenschutzvorschriften es Betreibern kritischer Infrastruktur ermöglichen, dass eine Überwachung von kritischen Punkten im öffentlichen Raum rechtssicher möglich ist. Datenschutz darf nicht über dem Schutz kritischer Infrastruktur stehen, es besteht dringender Anpassungsbedarf.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Datum des Referentenentwurfs: 03.11.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern (BMI) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Infrastrukturentwicklung