Regelungsvorhaben

Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG)

Angegeben von:
SachsenEnergie AG (R005643) am 30.06.2026

Beschreibung:
Das StromVKG führt erstmals einen Kapazitätsmarkt in Deutschland ein und soll durch zwei Ausschreibungen von je 4,5 GW im Jahr 2026 sicherstellen, dass dem Stromsystem im Jahr 2031 ausreichend gesicherte Erzeugungsleistung zur Verfügung steht. Die SachsenEnergie erachtet den Kapazitätsmechanismus als notwendigen Schritt zur Absicherung der Systemstabilität. Bestehende KWK-Anlagen müssen dabei als vollwertige gesicherte Kapazitäten anerkannt und in den Ausschreibungen 2026 sowie im vorgesehenen Kapazitätsmarkt berücksichtigt werden. Zudem sind die Wechselwirkungen zwischen StromVKG und KWKG so auszugestalten, dass Investitionsanreize für den Erhalt und die Dekarbonisierung bestehender KWK-Kapazitäten erhalten bleiben. Der geplante Südbonus ist aus Sicht der SachsenEnergie zu überarbeiten.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (4)

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