Regelungsvorhaben
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Angegeben von:
SachsenEnergie AG (R005643)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es erlaubt nunmehr den Einbau von Gas- und Ölheizungen, verpflichtet deren Betreiber zu einem stufenweisen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe (Biotreppe: 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040) sowie zur Erfüllung einer Grüngasquote. Die SachsenEnergie begrüßt diesen praktischen und technologieoffenen Ansatz. Die Regelungen zur Wahl individueller Heizungssysteme müssen gut mit den Rahmenbedingungen zur Infrastrukturplanung ineinandergreifen. Im Sinne der Kosteneffizienz sollten Mehrfachinfrastrukturen vermieden werden. Deshalb muss die kommunale Wärmeplanung ihre Steuerungswirkung behalten. Fördermittel sollten sich an den Empfehlungen der kommunalen Wärmeplanung orientieren.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich Datum des Referentenentwurfs: 08.06.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Infrastrukturentwicklung