Regelungsvorhaben

Verbesserung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes

Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 30.06.2026

Beschreibung:
Die Patientensteuerung in der Notfallversorgung verbessern; eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung setzt eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus; die Leitstellen müssen digital vernetzt werden; die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten; gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Monitoring nationaler und internationaler politischer Prozesse mit speziellem Fokus auf Luftverkehr und Gesundheitswesen. Beeinflussung politischer Themensetzung durch Erarbeitung politischer Fachpositionen und Stellungnahmen im Gesetzgebungsprozess für die ADAC Luftrettung, Erarbeitung und Verfassen von zweckorientierten Standpunkten. Verbreitung der Positionen/Standpunkte an relevante Ansprechpartner in Politik, Behörden und Verwaltung. Teilnahme an Terminen/Veranstaltungen mit externen Ansprechpartnern (Politik, Behörden/ national und international). Koordinierung, Vorbereitung und Wahrnehmung von politischen Spitzengesprächen. Teilnahme an Tagungen und Kongressen mit politisch-fachlichem Bezug. Planung und Organisation von Fachveranstaltungen und Parlamentarisches Frühstück. Ausbau des politischen Netzwerks für die ADAC Luftrettung, national und international.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):

    Betraute Personen (2):

    1. Dr. Monica Berg
    2. Thomas Neldner

    Unterauftragnehmer/-innen (1):

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