Regelungsvorhaben

Ambitionierte Umsetzung der EU-Forced-Labour-Regulation

Angegeben von:
CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung (R002745) am 29.06.2026

Beschreibung:
Gemäß EU-Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt (Richtlinie (EU) 2019/1937, sog. EU-Zwangsarbeitsverordnung) verbietet ab dem 14. Dezember 2027 in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem EU-Binnenmarkt. Die EU-Verordnung muss in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel des CorA-Netzwerks ist eine im menschenrechtlichen Sinne ambitionierte Auslegung der Verordnung und die Schaffung einer starken Durchsetzungsbehörde.

Betroffene Interessenbereiche (5)

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