Regelungsvorhaben

Ambitionierte Umsetzung der EU-Forced-Labour-Regulation

Angegeben von:
CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung (R002745) am 29.06.2026

Beschreibung:
Gemäß EU-Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt (Richtlinie (EU) 2019/1937, sog. EU-Zwangsarbeitsverordnung) verbietet ab dem 14. Dezember 2027 in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem EU-Binnenmarkt. Die EU-Verordnung muss in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel des CorA-Netzwerks ist eine im menschenrechtlichen Sinne ambitionierte Auslegung der Verordnung und die Schaffung einer starken Durchsetzungsbehörde, damit die Verordnung konsequent und risikobasiert entlang globaler Lieferketten durchgesetzt wird und Verantwortlichkeiten für Unternehmen und Behörden klar geregelt wrden.

Betroffene Interessenbereiche (5)

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