Regelungsvorhaben

Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen (KritisV)

Angegeben von:
Flughafen Düsseldorf GmbH (R005821) am 29.06.2026

Beschreibung:
Interessenvertretung im Zusammenhang mit dem KRITIS-Dachgesetz (BT-Drs. 21/2510) und der darauf aufbauenden Kritisverordnung (KritisV). Gegenstand der Gespräche und Stellungnahmen sind insbesondere die Bestimmung kritischer Anlagen, die Ausgestaltung des Anwendungsbereichs, die Berücksichtigung bestehender luftverkehrsrechtlicher Sicherheits- und Aufsichtsstrukturen sowie eine verhältnismäßige und praktikable Umsetzung der neuen Anforderungen für Betreiber kritischer Verkehrsinfrastrukturen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen (KritisV) Datum des Referentenentwurfs: 26.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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