Regelungsvorhaben

Anschlussverbot

Angegeben von:
Bertelsmann Stiftung (R003651) am 29.06.2026

Beschreibung:
Das sogenannte Anschlussverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2, Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) untersagt es generell, dass Beschäftigte, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, beim selben Arbeitgeber in einem neuen, dann aber befristeten Arbeitsvertrag weiterbeschäftigt werden. Diese Regelung dient dem Schutz der Beschäftigten, damit der Arbeitgeber die Beschäftigungsbedingungen nicht einfach zuungunsten des Arbeitnehmers verschlechtern kann. Das Anschlussverbot steht also faktisch einer Weiterbeschäftigung entgegen. Mit unseren Aktivitäten zur Abschaffung des Anschlussverbots für ältere Arbeitskräfte beim Übergang in den Ruhestand leisten wir einen Beitrag zur Steigerung der Beschäftigungschancen älterer Arbeitskräfte.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1929 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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