Regelungsvorhaben

KRITIS-DachG, BSIG, KritisV und Bestimmung kritischer Anlagen

Angegeben von:
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. (R001008) am 29.06.2026

Beschreibung:
Die KritisV bestimmt zukünftig den Anwendungsbereich von KRITIS-DachG und BSIG in Bezug auf kritische Anlagen und kritische Dienstleistungen. Dabei wird ein Schwellenwert von 500 000 zu versorgenden Einwohnern als Regelschwellenwert vorgegeben. Im Rahmen der Länderbeteiligung und nach Rückmeldungen anderer Ressorts soll dieser Schwellenwert zukünftig abgesenkt und damit mehr Anlagen erfasst werden. Die DWA verfolgt das Ziel die Resilienz kritischer Anlagen zu steigern und begrüßt die Bestrebungen für eine Absenkung unter der Voraussetzung, dass die Kommunen und Anlagenbetreiber personell und finanziell in die Lage versetzt werden, die neuen Verpflichtungen auch umzusetzen. Insbesondere die Finanzierung für die Aufgabenerfüllung ist zu sichern.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-DachG Datum des Referentenentwurfs: 26.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

  • Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [alle RV hierzu]
  • Cybersicherheit [alle RV hierzu]
  • Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Abfall, Hochwasservorsorge

Betroffene Bundesgesetze (3)

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