Regelungsvorhaben
Keine Verlängerung der besonderen kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Energieversorger
Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
28.06.2026
Beschreibung:
Die Laufzeit des als Übergangsvorschrift gedachten § 29 GWB sollte nicht
nochmals verlängert werden. §§ 19, 20 GWB sind ausreichend, um die
kartellrechtlichen Probleme der Energiemärkte zu adressieren. Das zeigt auch
die Praxis der Kartellbehörden.
Des Weiteren ist nicht interessensgerecht, die Zustellung von Auskunftsverlangen der Kartellbehörden
an allgemeine Unternehmens-E-Mail-Adressen zu ermöglichen. Auch die
Überlegungen zu einer verschuldensabhängigen Erlösabschöpfung sollten nicht
weiterverfolgt werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines 12. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.06.2026 Federführendes Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.06.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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