Regelungsvorhaben

Keine Verlängerung der besonderen kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Energieversorger

Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 28.06.2026

Beschreibung:
Die Laufzeit des als Übergangsvorschrift gedachten § 29 GWB sollte nicht nochmals verlängert werden. §§ 19, 20 GWB sind ausreichend, um die kartellrechtlichen Probleme der Energiemärkte zu adressieren. Das zeigt auch die Praxis der Kartellbehörden. Des Weiteren ist nicht interessensgerecht, die Zustellung von Auskunftsverlangen der Kartellbehörden an allgemeine Unternehmens-E-Mail-Adressen zu ermöglichen. Auch die Überlegungen zu einer verschuldensabhängigen Erlösabschöpfung sollten nicht weiterverfolgt werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606260155 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.06.2026 an:

      • Bundesregierung

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