Regelungsvorhaben
Keine erstinstanzliche Zuständigkeit des Landgerichts bei Versorgungsunterbrechungen
Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
28.06.2026
Beschreibung:
Der VKU befürwortet eine Anpassung des § 102 EnWG. Sie
muss die nach Inkrafttreten der §§ 41f und g EnWG am 23.12.2025 aufgetretene und in
der Rechtsprechung seitdem uneinheitlich beantwortete Frage der zivilgerichtlichen
Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten über Versorgungsunterbrechungen wegen
Nichtzahlung bei Haushaltskunden in und außerhalb der Grundversorgung eindeutig im
Sinne der bisherigen BGH-Rechtsprechung beantworten. Sie muss damit nicht nur
Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schaffen, sondern zugleich auch neue
Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf der Anpassung des § 102 EnWG Datum des Referentenentwurfs: 20.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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