Regelungsvorhaben
Berücksichtigung kommunaler Interessen in der Clean Corporate Vehicles Verordnung
Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
28.06.2026
Beschreibung:
Mit dem Vorschlag für eine Verordnung über „Clean Corporate Vehicles“ schafft die Europäische Kommission einen neuen EU-weiten Regulierungsrahmen, der erstmals verbindliche Vorgaben für die Dekarbonisierung von Unternehmensflotten großer Unternehmen ab 2030 einführt. Die Verordnung definiert Vans als Fahrzeuge der Kategorie N1 für den Gütertransport mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t. Diese Einstufung bildet die tatsächlichen Einsatzprofile kommunaler und energiewirtschaftlicher Unternehmen jedoch nur teilweise ab, da viele dieser Fahrzeuge Tätigkeiten erfüllen, die über den reinen Gütertransport hinausgehen. Vor diesem Hintergrund sind klar definierteund praxistaugliche Ausnahmeregelungen erforderlich, analog zu § 4 des deutschen
Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz.
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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