Regelungsvorhaben
Keine Absenkung des Schutzniveaus der Wasserrahmenrichtlinie
Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
28.06.2026
Beschreibung:
DER VKU fordert folgendes für die Revision der WRRR: Das Verschlechterungsverbotin ist ein zentraler, verbindlicher Schutzmechanismus. Seine jüngst präzisierten Kriterien schaffen notwendige Rechtssicherheit und dürfennicht erneut verändert werden, da dies zu höheren Belastungen, Risiken und Rechtsunsicherheiten führen würde. Niedrigere Schutzniveaus würden Umsetzungsdefizite
verstärken, Fehlanreize für zusätzliche Belastungen setzen und die
Erreichung eines guten Gewässerzustands gefährden, insbesondere angesichts
wachsender Nutzungskonflikte und klimatischer Veränderungen. Ausnahmen etwa für den strategischen Bergbau bergen erhebliche Risiken, da die dort entstehenden Schadstoffe kaum aus
dem Gewässerkreislauf entfernbar sind und das Schutzniveau der WRRL untergraben
würden.
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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