Regelungsvorhaben

Keine Absenkung des Schutzniveaus der Wasserrahmenrichtlinie

Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 28.06.2026

Beschreibung:
DER VKU fordert folgendes für die Revision der WRRR: Das Verschlechterungsverbotin ist ein zentraler, verbindlicher Schutzmechanismus. Seine jüngst präzisierten Kriterien schaffen notwendige Rechtssicherheit und dürfennicht erneut verändert werden, da dies zu höheren Belastungen, Risiken und Rechtsunsicherheiten führen würde. Niedrigere Schutzniveaus würden Umsetzungsdefizite verstärken, Fehlanreize für zusätzliche Belastungen setzen und die Erreichung eines guten Gewässerzustands gefährden, insbesondere angesichts wachsender Nutzungskonflikte und klimatischer Veränderungen. Ausnahmen etwa für den strategischen Bergbau bergen erhebliche Risiken, da die dort entstehenden Schadstoffe kaum aus dem Gewässerkreislauf entfernbar sind und das Schutzniveau der WRRL untergraben würden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

  • Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606260146 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 14.04.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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