Regelungsvorhaben
KOM-Vorschlag zur EbAV II-RL: Auf Schaffung einer Website nationaler Aufsichtsbehörde zu allen Altersversorgungssystemen von EbAV verzichten
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
26.06.2026
Beschreibung:
Die Idee der Schaffung einer öffentlicher Website durch die nationalen Aufsichtsbehörde zu allen von EbAV betriebenen Altersversorgungssystemen (Art. 51 Abs. 4) stammt vermutlich aus dem Bereich der privaten Vorsorge, bei der ein Verbraucher einen Anbieter und ein Produkt wählt, und daher ein Marktüberblick hilfreich sein kann. Dies ist aber in der bAV gerade nicht der Fall. Warum sollten Angaben einer Unternehmens-EbAV, die nur für die Altersversorgung des Trägerunternehmens sorgt, veröffentlicht werden? Angesichts der Vielfalt der Systeme und der hier vorgesehenen Angaben haben wir höchste Zweifel, dass so ein sinnvolles und nutzbares Tool entsteht.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3694 (Vorgang) [alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]