Regelungsvorhaben
KOM-Vorschlag zur EbAV II-RL: Die Überwachung der von EbAV ausgelagerten Funktionen und Tätigkeiten auf Kritisches und Wichtiges beschränken
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
26.06.2026
Beschreibung:
Die Überwachung der von der EbAV ausgelagerten Funktionen und Tätigkeiten (Art. 50a) muss sich darauf beschränken, was für die EbAV wichtig und kritisch ist.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3694 (Vorgang) [alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]